Vorschlag zur Ausgestaltung der 8 Eckpunkte der BKM für eine Reform der Filmförderung

auf der Grundlage ihres im Januar veröffentlichen Konzepts Für einen Neuanfang im Deutschen Film

VORWORT

Die Initiative Zukunft Kino+Film (IZKF) ist ein Zusammenschluss unabhängiger Verbände und Netzwerke von Kino- und Filmfachleuten, die einen Paradigmenwechsel in der deutschen Filmkultur fordern. Wir begrüßen das Eckpunktepapier der BKM zur Reform der Filmförderung und legen hier unsere Vorschläge zu ihrer konkreten Ausgestaltung vor.

Bevor wir auf jeden einzelnen der acht Punkte des Eckpunktepapiers der BKM eingehen, wollen wir kurz unser Modell erläutern, das wir Ende Januar vorgestellt haben und das, obwohl für die Filmförderung des Bundes konzipiert, auch als Modell für die jeweiligen Länderförderungen dienen kann – einer der acht Eckpunkte bezieht sich ja ausdrücklich auf eine bessere Verzahnung von Bundes- und Länderförderungen.

Falls unser Papier vom Januar bekannt ist, bitte direkt hierher springen.

Darin fordern wir, dass eine zwischen Bund und Ländern koordinierte Filmförderung künftig in zwei Förderbereiche unterteilt werden soll, die mit je 50% des Fördervolumens ausgestattet werden und allen Vorhaben offen stehen:

  • eine Förderung nach künstlerischen Kriterien (KK) und
  • eine Förderung nach wirtschaftlichen Kriterien (WK)

Die Mittelvergabe nach künstlerischen Kriterien erfolgt:

  • überwiegend selektiv durch Jurys (KK-S)
  • zu einem kleineren Anteil automatisch (KK-A)

Die Mittelvergabe nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt:

  • überwiegend automatisch (WK-A)
  • zu einem kleineren Anteil selektiv durch Jurys (WK-S)

Innerhalb dieser vier Förderlinien (KK-S, KK-A, WK-A, WK-S) gibt es jeweils Kategorien für die drei Bereiche

  • Entwicklung
  • Produktion
  • Verwertung (Kinos, Festivals, Verleih, Home Entertainment etc.)

In allen Förderlinien werden anteilig Mittel für Talent (Nachwuchs & Quereinsteiger*innen) sowie Innovation reserviert.

Begründung:
Die Filmförderung erfolgt bisher nach unterschiedlichen Kriterien und Maßstäben, die mit Erwartungen an die Projekte und ihren künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg verknüpft sind. Bei einem Großteil der Fördertöpfe werden diese Kriterien und Maßstäbe vermengt, das heißt, in der Regel werden Fördergelder nur bewilligt, wenn den Juror*innen eine Kombination dieser unterschiedlichen Kriterien erfüllt zu sein scheint.

Um die Chancen zu erhöhen, dass sowohl künstlerisch als auch wirtschaftlich erfolgreiche Filme in Deutschland entstehen und verwertet werden, soll die Filmförderung künftig in zwei Förderbereiche mit grundsätzlich unterschiedlichen Vergabekriterien unterteilt werden. Anhand dieser Kriterien wird in jedem Fördertopf entschieden, welche Projekte förderwürdig sind und in welcher Höhe. Jedes Vorhaben kann grundsätzlich in beiden Bereichen eingereicht werden. Nicht die Filme sollen kategorisiert, sondern der Vergabeprozess klarer, nachvollziehbarer und transparenter werden.

Die künstlerischen Kriterien sind nicht quantifizierbar und werden daher überwiegend durch Jurys beraten, kommuniziert und entschieden. Wesentliche Kriterien hierfür sind u.a. künstlerische Erfolge der Antragstellenden und beteiligter Gewerke mit expliziter Berücksichtigung von Nachwuchs, Talenten und Quereinsteiger*innen sowie Originalität, Qualität und Eigensinn von Stoff, Figuren, Struktur, Dialogen, visuellen und auditiven Konzepten.

Die wirtschaftlichen Kriterien sind weitgehend quantifizierbar und werden deshalb überwiegend automatisch bewertet. Darunter fallen u.a. Standortfaktoren wie Beschäftigungseffekte, Drehtage, Motive sowie Budgethöhe, Verleihgarantien und Vorabverkäufe, vorherige (relative und absolute) wirtschaftliche Erfolge der Antragstellenden, Bekanntheit der Drehbuchvorlage oder von Projektbeteiligten. Ausnahmen, die selektiv bewertet werden sollten, sind die Stoff- und Entwicklungsförderung.

Die beiden Förderbereiche stehen grundsätzlich allen Vorhaben offen, ganz gleich, ob sie sich in der Eigenbetrachtung als eher kommerziell oder künstlerisch definieren. Entscheidend für die Förderung ist ausschließlich, ob sie die Kriterien des jeweiligen Förderbereiches und Fördertopfes erfüllen. Anträge können in beiden Bereichen zeitgleich oder auch nacheinander gestellt werden.

Akzent auf Talent und Innovation
In allen Förderlinien soll ein Schwerpunkt auf gut ausgestattete und formatoffene Talent- und Innovationsförderung gelegt werden. Damit sollen Filme gefördert werden, die neue Maßstäbe setzen, künstlerische Wagnisse eingehen, Filmsprache weiterentwickeln, Formate sprengen und mit ihrer Innovationskraft die Zukunft des Bewegtbilds auch auf internationaler Ebene prägen können. Diese nach eigenen Kriterien vergebene Förderung soll einen Beitrag leisten für die Vielfalt, sie soll niedrigschwellig beantragbar sein, stark vereinfachte bürokratische Antragsmodalitäten aufweisen, schnell und in kurzen Intervallen (oder laufend) beschieden werden.

Sie soll einen Akzent setzen auf die Förderung kreativer Kernteams am Anfang ihrer Laufbahn: Regie bis einschließlich 3. Langfilm, Drehbuch bis einschließlich 3. Langfilm, Produktion bis einschließlich 6. Langfilm. Zudem soll sie die 3 strukturelle Benachteiligung einzelner Gattungen beenden, wie sie aktuell insbesondere beim Kurz-, mittellangen und Animationsfilm zu beobachten ist. So fehlt beim Kurz- und mittellangen Film eine Entwicklungs- und Verleihförderung.
Die Förderbeträge insbesondere für kurze Animationsfilme sind angesichts der hohen Entwicklungs- und Produktionskosten sowie enorm langen Herstellungszeiten völlig unzureichend. Die Maximalförderung der BKM für diese Kategorie von Film beträgt mit 30.000,- € nur einen Bruchteil dessen, was andere europäische Länder zur Verfügung stellen.

Im Folgenden gehen wir auf die acht Punkte aus dem Eckpunktepapier im Einzelnen ein.

Punkt 1: „Die Entwicklungsförderung soll modernisiert werden. Wir wollen damit Innovationsgeist und Risikobereitschaft stärken. Die bisherige Ausgestaltung der Förderung belohnt das Fortführen wenig erfolgversprechender Projekte eher, als dass sie ein Scheitern auch einmal als Chance begreift. Wir wollen eine zeitgemäße Entwicklungs- und Produktionsförderung für kreativen Content über die unterschiedlichen filmischen Formen hinweg ermöglichen.“


Die Entwicklungsförderung muss doppelt gestärkt werden: pro Projekt und insgesamt. Die Förderung pro Film muss so hoch sein, dass die tatsächlichen Kosten aller Beteiligter an der Entwicklung bis zur Drehreife darüber abgedeckt werden. Außerdem müssen insgesamt genügend Mittel für die Entwicklungsförderung bereitstehen, damit mehr Filme entwickelt als produziert werden (“Scheitern als Chance”).

Im Rahmen des Akzents auf formatoffene Entwicklungsförderung erhalten Vorhaben jeglicher Länge und Gattung Zugang zur Entwicklungsförderung. Entwicklungsförderung beginnt bereits mit der Entwicklung und Erarbeitung eines Treatments oder einer vergleichbaren Projektbeschreibung, also muss auch bereits dies gefördert werden. Hierbei sind die spezifischen Entwicklungsanforderungen der einzelnen Gattungen wie z.B. Dokumentar- und Animationsfilm zu berücksichtigen.

Eine neugestaltete Entwicklungsförderung sollte folgende Eigenschaften
erfüllen:

  • Sie sollte mehrstufig sein vom Treatment bis zur Umsetzung von Schlüsselszenen im Rahmen der Projektentwicklung (zum Beispiel nach dem Modell Zürcher Filmstiftung oder dem dänischen Modell)
  • Sie sollte Anträge auch ohne Treatment ermöglichen, wenn andere geeignete Unterlagen vorgelegt werden.
  • Sie sollte den Antragstellenden die Möglichkeit geben, ihre Projekte vor dem Vergabeausschuss persönlich vorzustellen.
  • Sie sollte Mentoring-Programme für Talente fördern.

Eine derartig mehrstufig ausgestaltete Entwicklungsförderung ermöglicht die flexible Nutzung des bewilligten Zuschusses in Rücksprache mit der Jury, um der Unberechenbarkeit des Entwicklungsprozesses Rechnung zu tragen. Im Verlauf der Entwicklung sollte entschieden werden, ob ein Vorhaben reif ist, produziert zu werden. Durch eine auskömmliche Entwicklungsförderung wird auch der Druck auf Produktionsfirmen abgeschafft, Entwicklungskosten über die Produktionsförderung wieder einspielen zu müssen. Feedbackgespräche nach Ablehnungen mit der Möglichkeit zur erneuten Einreichung sollen fester Bestandteil dieser Förderung sein.

Der prozentuale Anteil der Entwicklungsförderung an den Gesamtfördermitteln muss insgesamt deutlich erhöht werden.

Punkt 2: „Dokumentar-, Kurz-, Nachwuchs- und der künstlerische Film brauchen ihre eigene passgenaue Förderung. Diese Filme müssen nicht an der Marktlogik ausgerichtet sein. Sie sollen neue Formen filmischen Erzählens ermöglichen, sie sollen dokumentieren und experimentieren und uns sehen lehren. Und wenn sie dann auch international und an der Kasse Erfolg haben, umso besser. Diese Filmformen sollen zusätzlich durch eine eigene, selektive Förderlogik und durch je eigene Jurys einen eigenständigen Platz in der Förderung bekommen.“

Dokumentar-, Kurz- und Nachwuchsfilme können allesamt künstlerische Filme sein. Sie können aber ebenso kommerziell sein. Kurzfilme können dokumentarische, fiktionale oder hybride Formen annehmen. Experimental- und Animationsfilme fehlen hier komplett. Dokumentarfilme – ob kurz, lang, animiert, künstlerisch oder eher kommerziell ausgerichtet – brauchen andere Förderlogiken als fiktionale Filme. Kurzfilme brauchen andere Förderlogiken als Langfilme. Nachwuchs bzw. Talent braucht eine zusätzliche Förderung, die auf die Bedürfnisse erster bis dritter Filme eingeht. Die separate Förderlogik für diese Arten von Filmen marginalisiert sie von vornherein, beispielsweise durch Deckelung der Budgets oder der Fördersummen innerhalb der entsprechenden Fördersparten.

Unser Modell, das eine Förderung nach künstlerischen und wirtschaftlichen Kriterien unterscheidet, die auf alle Entwicklungsstufen (Stoff- und Projektentwicklung, Produktion und Verwertung) angewendet wird, jeweils nach automatischem und selektivem Fördermodus unterscheidet und einen Etat für Talent und Innovation reserviert, bekämpft genau dieses Problem: dass Filme von vornherein als “künstlerisch” oder “wirtschaftlich” kategorisiert werden. In unserem Modell entscheiden die Produzierenden selbst, in welcher Kategorie sie einreichen – und sie können sogar in beiden gleichzeitig beantragen. Denn hier werden nicht die Filme in “künstlerisch” oder “wirtschaftlich” eingeteilt, sondern die angesetzten Kriterien folgen künstlerischen oder wirtschaftlichen Maßgaben. Nur so kann die Marginalisierung einzelner Gattungen vermieden werden, die sonst von vornherein budgetär benachteiligt sind.

Die Jurys, die über die Förderung entscheiden, müssen mit für den jeweiligen Bereich sachkundigen und kompetenten Mitgliedern sowie in jeder Hinsicht divers besetzt sein. Die Jurymitglieder müssen auf transparente Weise vorgeschlagen und berufen und in regelmäßigen Abständen ausgewechselt werden. Die Juryentscheidungen müssen nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien gefällt und die Begründungen für Ablehnungen der Antragstellenden zugänglich gemacht werden.

Punkt 3: „Wir wollen eine bessere Anreizförderung für den Film. Die automatische Förderung hat sowohl den Erfolg als auch den Standort im Blick. Die sogenannte Referenzförderung belohnt vor allem den Erfolg bereits ausgewerteter Filme, wirtschaftlich wie künstlerisch. Die Standortförderung bietet einen Anreiz für die Produktion in Deutschland, hiermit soll vor allem die lokale Filmwirtschaft unterstützt werden. Wir wollen diese beiden automatischen Fördermodelle so weiterentwickeln, dass mehr Planungssicherheit für die Produzierenden geschaffen werden kann und Erfolg früher belohnt wird. Ausdrücklich befürworte ich dabei auch die sorgfältige Evaluierung des sogenannten österreichischen Modells, das keine Deckelung des Fördertopfes mehr vorsieht. Ein anderes Instrument wäre eine Steueranreizförderung für die deutsche und internationale Film- und Serienproduktion, die Steuergutschriften ermöglicht. Eine verbesserte Anreizförderung sollte die unabhängigen Produktionsfirmen unterstützen. Die Stärkung ihrer Rechtebasis, also das Behalten der Verwertungsrechte an den von ihnen produzierten Filmen und Serien sowie der Aufbau eines Rechteportfolios sind wichtig, um nachhaltig mit Erfolg produzieren zu können. Mit einer besseren Förderung einher geht auch eine höhere Verantwortung. Verwerter, insbesondere die internationalen Streaming-Anbieter, sollten einen stärkeren Beitrag leisten zum Gesamterfolg des Fördersystems. Deswegen wollen wir die Einführung einer Investitionsverpflichtung prüfen, die zum Beispiel Streamingplattformen dazu verpflichtet, einen bestimmten Teil ihres Umsatzes mit audiovisuellen Inhalten in Deutschland wieder hierzulande zu reinvestieren.“

Referenzförderung
Im Rahmen der Produktionsförderung kommt der Referenzförderung eine besondere Rolle zu. Sie soll weiterhin sowohl künstlerische als auch wirtschaftliche Erfolge honorieren, allerdings müssen an ihr auch die Regisseur*innen und Drehbuchautor*innen beteiligt werden. Außerdem muss durch eine deutlich erweiterte Festivalliste der Anteil der künstlerisch motiviert vergebenen Referenzmittel erhöht werden. Die im Eckpunktepapier angesprochene Planungssicherheit muss durch eine Umstellung auf Festbeträge bei der Referenzförderung ermöglicht werden. Alle drei genannten Neuerungen werden heute schon im österreichischen Referenzfilmfördersystem praktiziert. Erfolgreiche mittellange Filme müssen Ansprüche auf Referenzförderung erwerben können, ebenso Filme, die keinen regulären Kinostart im Inland haben.

Demnach fordern wir

  • Abschaffung der Eingangsschwellen (Zuschauer*innenzahlen)
  • eine Berechnung des wirtschaftlichen Erfolgs nach relativen Maßstäben, abhängig von Auswertungsergebnissen im Verhältnis zu Budget- und Förderhöhen sowie Kopienzahl/Kinosälen.
  • Einbeziehung der Publikumszahlen für Kinofilme von allen Abspielorten (Festivals, Schulkinowochen usw.)
  • Einbeziehung der Publikumszahlen im Ausland
  • eine deutlich erweiterte Liste der berücksichtigten Festivalteilnahmen, Nominierungen und Preise

Unabhängig davon schlagen wir eine Umstellung des Deutschen Filmpreis auf einen undotierten Ehrenpreis vor. Die dadurch frei werdenden Mittel sollen in die Förderung nach künstlerischen Kriterien fließen.

Zur Chancengleichheit gehört auch, darauf zu achten, dass kleinere oder mittelgroße Produktionsfirmen erst in die Lage versetzt werden müssen, die zu 6 erwartende Steuergutschrift zwischenzufinanzieren. Wir fordern daher, dass die Steuergutschriften entweder noch vor Produktionsbeginn ausgezahlt werden (oder spätestens während des Drehs, wie beim DFFF üblich) oder eine zinsfreie Zwischenfinanzierung ermöglicht wird.

Wir regen zudem an, dass sogenannte Uplifts eine höhere Steuergutschrift ermöglichen, wenn ökologische, kulturelle und soziale Faktoren dafür sprechen, zum Beispiel:

  • für erste, zweite und dritte Langfilme der beteiligten Personen in Regie, Drehbuch und / oder Produktion
  • für Filme, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen
  • für Filme unter Beteiligung von Menschen aus bisher strukturell benachteiligten Gruppen
  • für vorherige künstlerische Erfolge der beteiligten Personen in Regie, Drehbuch und / oder Produktion
  • für Projekte, deren Arbeitsbedingungen über soziale Mindeststandards hinausgehen
  • für den Rechteverbleib bei von Sendern und Streaming-Anbietern unabhängigen Produktionsfirmen mit Sitz in Deutschland

Investitionsverpflichtung
Ausdrücklich befürworten wir die Investitionsverpflichtung von Streamern nach dem Beispiel des französischen Modells. Auch hier muss der Rechteverbleib bzw. Rechterückfall an unabhängige Produktionsfirmen gewährleistet sein.


Punkt 4: „Wir wollen die FFA mit der Branche weiterentwickeln zu einer Filmagentur, die alle filmpolitischen Aufgaben der Bundesförderungen gebündelt übernehmen kann. Dazu gehört auch, dass wir über bessere und mehr Daten über Förderung und Verwertung verfügen. Das Ziel sind zügigere Verfahren und eine bessere Abstimmung zwischen wirtschaftlichen und künstlerischen Aspekten. Dafür soll dann auch die bisherige kulturelle Förderung durch meine Behörde von dieser neuen Filmagentur wahrgenommen werden. Die kulturelle Dimension der Förderung bleibt dabei selbstverständlich erhalten.“

Um sicherzustellen, dass die kulturelle Dimension der Förderung erhalten bleibt, verweisen wir hier noch einmal auf unser 50/50-Modell. Darüber hinaus fordern wir Transparenz bezüglich der Berufung und Besetzung von Jurys und eine verpflichtende Begründung von Absagen. Bei der Besetzung der jeweiligen Jurys muss der Sachverstand der Entscheidenden die ausschlaggebende Rolle spielen, zum Beispiel müssen bei der Beurteilung von Dokumentar-, Experimental- oder Animationsstoffen Entscheider*innen beteiligt werden, die Erfahrungen mit der jeweiligen Form haben. Außerdem müssen in allen Förderetappen (Entwicklung, Produktion, Verwertung) Expert*innen aus den jeweiligen Bereichen in einem ausgewogenen Verhältnis beteiligt sein. Wichtig ist außerdem eine Beschleunigung der Verfahren durch häufigere Fördertermine und zügigere Entscheidungen.

Die Bemühungen der für den deutschen Film maßgeblichen Filmförderinstitutionen um Transparenz und demokratische Legitimation sollen verstärkt werden. Amtszeitbeschränkungen, wie sie für Gremien oftmals selbstverständlich sind, müssen hierbei auch für alle Leitungsfunktionen, Vorstände, Intendantin*innen, Beirät*innen und Aufsichtsrät*innen eingeführt werden, um regelmäßige Erneuerung und Perspektivwechsel zu ermöglichen.

Wir begrüßen eine zentrale Erfassung und Auswertung von Daten zum deutschen Film. Um den wirtschaftlichen Erfolg von Filmen evaluieren zu können, braucht es Informationen darüber, wie viel Fördergeld in den Kategorien Entwicklung, Produktion und Verleih pro Zuschauer*in einen Film geflossen ist, statt den Erfolg nur in absoluten Publikumszahlen zu messen. Wünschenswert ist außerdem die Erfassung und Berücksichtigung von Publikumszahlen von Festivals sowie aus dem In- und Ausland.

Punkt 5: „Die Förderinstrumente auf Bundes- und Landesebene sollen stärker miteinander verzahnt werden. Hierzu strebe ich eine Verständigung zwischen Bund und Ländern über gemeinsame Grundsätze der Filmförderung an. Wir können hier vorangehen, indem wir eine Mindestförderquote für die Bundesförderung einführen, die Filmprojekten eine erste, relevante Finanzierungsbasis ermöglicht. Auf diese Weise könnte die Filmförderstruktur zwischen Bund und Ländern erheblich verschlankt und die Anzahl der beteiligten Förderungen pro Filmprojekt deutlich reduziert werden. Auf Seiten der Länder ist in diesem Sinne auch ein Pooling der Ressourcen vorstellbar. Ein weiteres Thema zwischen Bund und Ländern muss die Beteiligung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks an der Filmförderung sein. Dafür hat der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk einen besonderen kulturellen Auftrag. Seine Beteiligung an der Produktion von Kinofilmen sollte sichergestellt werden. Er darf aber zum Beispiel durch Auswertungsfenster nicht benachteiligt werden gegenüber der Konkurrenz der Plattformen – und er muss sich der Anforderung stellen, die unabhängige Produktion und deren Rechtebasis zu stärken. Ein drittes Element der verbesserten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist die Nachwuchsförderung, hier sollten wir gemeinsam Debütfilme fokussierter fördern, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium junger deutscher Film.“

Regionaleffekte
Die strukturellen Verbesserungen für die Kinofilmproduktion hängen entscheidend von der Rolle der Länderförderungen ab. Die mehrfache Verpflichtung zur Erfüllung von Regionaleffekten verteuert die Produktion, zwingt zu künstlerischen Zugeständnissen und schadet der Umwelt. Der Fördertourismus muss verhindert werden, indem zum Beispiel eine auf Bundesebene geförderte Produktion maximal von einer einzigen Länderförderung zur Erbringung von Regionaleffekten verpflichtet werden darf. In diesem Zusammenhang regen wir die Einführung von Instrumenten an, die einzelne Produktionsfirmen vom Zwang zur Erfüllung von Regionaleffekten entbinden.

Wir unterstützen die Idee einer Mindestförderquote der Bundesförderung. Zur Vereinfachung der Finanzierung von Filmvorhaben sollte die Anzahl beteiligter Förderungsinstitutionen beschränkt werden und deren finanzielle Beteiligung pro Film erhöht werden. Der Turnus von Einreichterminen und Vergabesitzungen sollte erhöht werden und in der Regel einmal pro Quartal stattfinden.
Außerdem regen wir ein Verrechnungsmodell für Regionaleffekte (“Tauschbörse”) an, mit dem sich der Fördertourismus eindämmen und die Produktionskosten verringern lassen. Wenn diese Tauschbörse bei der neu aufgestellten FFA/ Filmagentur angesiedelt wäre, ließe sich damit auch der administrative Aufwand für die Produktionsfirmen minimieren.

Ferner unterstützen wir die dringend notwendige Harmonisierung der Antragsund Abrechnungsmodalitäten: Die Einreichung bei allen Förderstellen soll über ein zentrales Portal erfolgen. Antragstellende können dabei auf bestehende Daten zurückgreifen und sie gegebenenfalls aktualisieren. Die mehrfache Prüfung einer Projektabrechnung sollte entfallen.

Ankaufsverpflichtung Ö-R Rundfunk
Teil der Auswertung deutscher Kino-, Animations-, Kurz- und Dokumentarfilme ist deren Präsenz im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Allerdings sind diese Filme im Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nur schwer zu finden, weil weder die Sendeplätze und erst recht nicht die Anzahl der Ankäufe und Höhen der gezahlten Summen in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Filmkultur stehen, die Teil des kulturellen Auftrags der Sender ist. 8 Für die zukünftig neu zu gestaltende Beziehung von öffentlich-rechtlichem Fernsehen und geförderten Filmen ist daher eine Abkehr vom bisherigen System notwendig, das die öffentlich-rechtlichen Sender frühzeitig in den Prozess der Entwicklung von Filmen einbezieht. Stattdessen plädieren wir dafür, dass Kinofilme, Dokumentar-, Animations- und Kurzfilme, die von unabhängigen Produzent*innen hergestellt werden, eine stärkere Auswertung und Sichtbarkeit im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen erfahren. Dies kann durch eine entsprechende Verpflichtung zum Ankauf und zur Ausstrahlung auf attraktiven Sendeplätzen bzw. eine attraktive Platzierung in den Mediatheken erfolgen.

Wir schlagen eine Ankaufsverpflichtung der Sender vor, die in jeweils angemessener Höhe im Haushalt festgeschrieben wird. Diese Höhe muss die bisherigen Koproduktionsanteile übersteigen.

Kuratorium junger deutscher Film
Das „Kuratorium junger deutscher Film“ hat sich als bestehende Institution kultureller Filmförderung grundsätzlich bewährt: als eine deutschlandweite Förderung nach kulturellen und künstlerischen Kriterien ohne Verpflichtung zu Standorteffekten.
Nicht mehr ausschließlich auf Nachwuchs und Kinderfilm beschränkt, könnte das Kuratorium – als eigenständige Einrichtung und über die bisherigen Anstrengungen hinaus finanziell deutlich gestärkt und perspektivisch ausgebaut – der Ermöglicher der deutschen Filme werden, die aktuell vom Fördersystem zu wenig berücksichtigt werden.


Punkt 6: „Wir wollen die Sichtbarkeit deutscher Filme erhöhen. Hierfür sollte aus unserer Sicht insbesondere die Struktur der Verleihunternehmen in Deutschland gestärkt werden. Der deutsche Kinomarkt wird zunehmend von ausländischen Verleihern dominiert, die häufig durch eine Abhängigkeit von Networks und Streamern geprägt sind. Das Ziel ist es, einen robusten Verleihmarkt zu schaffen, wozu übrigens auch das gemeinsame Nachdenken über Sperrfristen zählt: Eine straffere und einfachere Fristenregelung, die vorrangig das Kinofenster sichert und sich danach noch stärker als bisher für individuelle Abreden und Branchenvereinbarungen öffnet, scheint mir hier der richtige Ansatz. Natürlich ist für den Erfolg des deutschen Films auch eine starke Kinolandschaft – insbesondere auch in der Fläche – wichtig. Wir wollen die Kinoförderung stärker automatisieren, um den Kinos mehr Planungssicherheit zu verschaffen und die Förderung zu vereinfachen.“

Auswertung
Aufbauend auf den strukturellen Verbesserungen von Entwicklungs- und Produktionsförderung kommt der Auswertungsförderung künftig eine größere Rolle zu. Nach den teilweise erheblichen Steigerungen der Produktionsförderung muss die Verleih-, Kino- und Festivalförderung deutlich ausgebaut werden. Hierdurch wird die Sichtbarkeit deutscher (geförderter) Filme sowie internationaler Filmkunst erhöht. Sie soll es Kinos und Verleihen langfristig ermöglichen, neues Publikum zu gewinnen und zu binden. Ebenso wie das durch die Corona- Pandemie verloren gegangene Publikum kann auch ein neues und zukünftiges Publikum nur durch ein vielfältiges, einzigartiges und innovatives Programm (wieder-) gewonnen werden. Das Engagement von Kinos für Filmkultur und Filmbildung sollte noch stärker unterstützt werden. Die öffentliche Hand (Kommunen / Länder / Bund) muss stärker Verantwortung für die vermittelnde Präsentation von deutscher und internationaler Filmkunst übernehmen. Dies kann nicht nur den privatwirtschaftlichen Kinos aufgebürdet werden. Hier müssen endlich Bedingungen geschaffen werden, die denen der etablierten Kunst- und Kulturbereiche (z.B. Theater, Oper, Ballett, Museen) entsprechen. Dies erfordert auch entsprechend kompetentes und qualifiziertes Personal.
Zudem sollte die Förderung von Verleihunternehmen und Kinos nach künstlerischen Kriterien strukturell und finanziell ausgebaut werden.
Wie bei Entwicklung und Produktion sollte auch in der Auswertung und den dafür vergebenen Preisen (z.B. Kinoprogrammpreise, Verleih-Preise) das Engagement der Akteur*innen für formatoffene Talent- und Innovationsförderung finanziell unterstützt werden. Gefördert werden sollen Verleihe, Festivals und Kinos, die in ihren Programmen Filme sichtbar machen, die neue Maßstäbe setzen, künstlerische Wagnisse eingehen, Filmsprache weiterentwickeln und mit ihrer Innovationskraft die Zukunft des Bewegtbilds prägen können.

Internationalität
Die Bedeutung internationaler Filme – insbesondere derer, die nicht aus Europa und nicht aus den USA stammen – für die Filmkultur in Deutschland findet bislang keinen Niederschlag in den Förderbedingungen für Kinos und Verleihe. Die Förderung von Kinos unter Auflage eines prozentualen Einsatzes deutscher und europäischer Filme greift zu kurz, weil hiermit nicht nur US-amerikanische Filme gedeckelt werden, sondern genauso Filme aus allen anderen außereuropäischen Ländern. Für eine inklusive Filmkultur in Deutschland ist daher bei der Kinoförderung eine Quote nicht-US-amerikanischer Filme zielführender. Um die Vielfalt des Weltkinos zum deutschen Publikum zu bringen, sollte die Verleihförderung für Filme ohne deutsche Beteiligung geöffnet werden. Die begründeten Anträge sind daraufhin zu prüfen, ob eine Verleihförderung eine größere Chancengleichheit der Filme herstellen kann. Insbesondere Filme aus Ländern, die in Deutschland wenig Sichtbarkeit im Kino erfahren, sind zu fördern.

Filmfestivals
Die Bedeutung von Filmfestivals für die Auswertung und Vermittlung von Filmen, aber auch für die Heranbildung und Bindung eines jungen Publikums, ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Der größte Teil der in Deutschland unter kulturellen Kriterien geförderten Filme wird in den gewerblichen Kinos nicht oder nur unzureichend ausgewertet. Es sind die Filmfestivals, die hier für Sichtbarkeit sorgen. Erst durch das Publikum, das sich im Festivalkino austauschen kann, ist die mit den geförderten Filmen gewünschte kulturelle Wirkung erfüllt.

Darüber hinaus muss auch die kulturelle Vielfalt der internationalen Filmkunst Deutschland erreichen. Auch dafür sorgen die deutschen Filmfestivals. Obwohl im Koalitionsvertrag festgeschrieben, enthält der Acht-Punkte-Katalog von Claudia Roth keinen Hinweis auf die Förderung von Filmfestivals. Bisher fehlt auch eine systematische Förderung von Filmfestivals auf Bundesebene komplett, es gibt lediglich eine punktuelle Förderung, die unter dem Budgettitel „Einzelmaßnahmen deutscher Film“ bei der BKM angesiedelt ist.
Förderung wird aktuell nach intransparenten und zum Teil schwer nachvollziehbaren Kriterien (wie etwa der Anzahl deutscher Filme im jeweiligen Programm) an eine kleine Zahl von Festivals vergeben. Erfüllen auch andere Festivals diese Kriterien, wird eine Förderung trotzdem abgelehnt. Der gewachsenen Bedeutung von Filmfestivals für die Filmkultur und Filmbildung in Deutschland sollte gebührend Rechnung getragen werden durch die Einführung einer eigenständigen Festivalförderung.


Punkt 7: „Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit sind keine Zusätze einer Filmförderung, sondern ihre Voraussetzung. Die Vergabe öffentlicher Mittel beinhaltet auch, dass sich die Empfänger dieser Mittel mit der Realität der Vielfalt unserer Einwanderungsgesellschaft auseinandersetzen und der wichtigen Frage ihrer Gestaltung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit ist überfällig, etwa bei den Löhnen und Honoraren in der Filmbranche. Von der Besetzung der entscheidungsrelevanten Gremien bis hin zu Anreizen in den Fördersystemen können Diversität und Geschlechtergerechtigkeit eine Ermöglichung besserer Förderung und erfolgreicherer Filme sein. Gleiches gilt für das Thema der Nachhaltigkeit – und zwar ausdrücklich in allen ihren Dimensionen, soziale Standards und ökologische Nachhaltigkeit müssen hier Hand in Hand gehen. Hier gibt es bereits sehr erfolgreiche Beispiele, die zeigen, wie es gehen kann, wie etwa die mit dem Arbeitskreis Green Shooting entwickelten Standards.“

Die Vergabe öffentlicher Gelder darf nur erfolgen, wenn die Einhaltung sozialer Standards gewährleistet werden kann. Daher braucht es Maßnahmen, die ohne Eingriff in die Kunstfreiheit Bedingungen schaffen für Diversität, Inklusion, Gendergerechtigkeit, faire Arbeitsbedingungen sowie soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Zu diesem Punkt verweisen wir auf den Brief der Initiative Fair Film vom 26.5.2023 an Claudia Roth, dem wir uns in allen Punkten anschließen.
Uns ist bewusst, dass diese Maßnahmen eine signifikante Budgetanhebung erforderlich machen. Keinesfalls dürfen sie zu Lasten der Herstellung des Filmvorhabens gehen. Notwendige und gewünschte Auflagen wie ökologische Standards und Diversität müssen sich mit dem kreativen Prozess und der Praxis der Filmherstellung nachvollziehbar vereinigen lassen. Im Hinblick auf Green Shooting wäre es sinnvoll, notwendige Instrumente wie z.B. einen kostenlosen CO2-Rechner und unterstützende Beratungen über die Filmagentur/FFA anzubieten und die Antragstellung deutlich zu vereinfachen.

Die Bemühungen der für den deutschen Film maßgeblichen Filmförderinstitutionen um Transparenz und demokratische Legitimation sollen verstärkt werden. Amtszeitbeschränkungen, wie sie für Gremien bereits oftmals selbstverständlich sind, müssen hierbei auch für alle Leitungsfunktionen, Vorstände, Intendant*innen, Beirät*innen und Aufsichtsrät*innen eingeführt werden, um regelmäßige Erneuerung und Perspektivwechsel zu ermöglichen.

Einen entscheidenden Beitrag zur Transparenz und zur Verbesserung der Chancengleichheit aller Filmschaffenden können Förderinstitutionen durch zwei einfache Mittel leisten: die Möglichkeit der persönlichen Vorstellung der Projekte vor den Auswahlgremien sowie die Kommunikation der Entscheidungsgründe. Hierzu sollen alle Förderinstitutionen verpflichtet werden.


Punkt 8: „Mit dem KulturPass für 18-Jährige führen wir in diesem Jahr eine indirekte Förderung für den Filmbereich ein. Die 200 Euro, die alle jungen Menschen erhalten, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden und in Deutschland leben, können für die unterschiedlichsten Kulturangebote eingesetzt werden. Beispiel in Frankreich zeigt, dass davon insbesondere Kinos profitieren.“

Der KulturPass für 18-Jährige ist eine schöne Geste. Will man junge Menschen grundsätzlich an Kultur heranführen, sollte man allerdings deutlich früher ansetzen, als dies der KulturPass derzeit ermöglicht. Um eine nachhaltige Prägung zu erzielen, sollte er deutlich jüngere Zielgruppen einbeziehen. Der Erfolg dürfte um so größer sein, je besser er von Programmen und Angeboten im Bereich Filmbildung (schulisch und außerschulisch) flankiert ist.

Kommunale, regionale und bundesweite Fördertöpfe für Projekte der kulturellen Filmbildung müssen analog zu den anderen Künsten (Theater, Musik, Bildende Kunst, Tanz usw.) ausgestattet und in der kulturellen Bildung verankert werden. In der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften muss die Beschäftigung mit Film entsprechend berücksichtigt bzw. gestärkt werden. In den Kulturämtern der Kommunen sowie in der Kulturförderung von Land und Bund muss die Filmbildung mit entsprechenden Ansprechpersonen vertreten sein. Filmkulturelle Institutionen wie (kommunale) Kinos, Filmmuseen, Archive usw. benötigen unbefristete Stellen und Budgets für Bildungsprojekte, die ganzjährig durchgehende Angebote ermöglichen. Filmfestivals beinhalten regelmäßig Angebote kultureller Filmbildung. Auch deswegen brauchen Filmfestivals ausreichende Unterstützung und müssen in die Angebotspalette des KulturPasses integriert sein.

Zu einem ganzheitlichen Blick auf Filmkultur in Deutschland gehört eine Beschäftigung mit dem Publikum. Die Vielfalt der Filmkultur benötigt einen Resonanzraum und kann nur fruchtbar im Austausch mit den Zuschauer*innen wachsen. Hierfür ist die Qualität und Nachhaltigkeit der Filmbildung entscheidend. Sie darf sich nicht dem Erwerb von Medienkompetenz und dem Illustrieren von Themen im Lehrplan unterordnen. Sie muss in ihrer Programmgestaltung frei von kommerziellen Interessen sein und aus dem gesamten Spektrum von Gattungen, Genres und Formaten des globalen filmkulturellen Schaffens schöpfen.